Anwalt oder Mediator?

Als Mediatorin ist meine oberste Priorität die Neutralität. Das bedeutet, dass ich für alle Mediationsteilnehmer gleichermaßen da bin. Dies unterscheidet mich grundlegend von einem Anwalt. Dieser darf berufsrechtlich nämlich nur einen von beiden vertreten. Das macht ihn gezwungenermaßen parteiisch. 

 

Vor allem bei Scheidungen wird oft nur ein Anwalt für beide Parteien eingeschaltet. Dies ist problematisch. Denn:

Berät der Anwalt  im Gespräch beide Eheleute, berät er damit auch die Gegenseite seines eigenen Mandanten. Hierbei darf er aber die Interessen seines eigenen Mandanten niemals aus den Augen verlieren. Da er von Gesetzes wegen als Rechtsanwalt von nur einer Partei beauftragt werden kann, darf er von Berufs wegen eben gerade nicht neutral sein - anders als der Mediator, der als neutraler Dritter eingeschaltet wird.

 

Darüber hinaus ist ein Rechtsanwalt kein (Schieds-)Richter und kann daher nicht rechtsverbindlich entscheiden, welche Ansprüche sein Mandant oder eine andere Person tatsächlich hat. Daher kann er in einem gemeinsamen anwaltlichen Beratungsgepräch auch nicht verbindlich sagen, wie die Rechtslage ist oder ein Gericht entscheiden würde. Gerade bei Scheidungen sind fast alle zu klärenden Punkte Einzelfallentscheidungen und damit nicht vorhersagbar.

 

Sollte es im Anschluss an eine solche anwaltliche Beratung für beide doch nicht friedlich weitergehen, hat derjenige von beiden, der nicht von dem Anwalt vertreten wurde, das Nachsehen.

 

Bei der Mediation ist der Mediator neutral, berät nicht und die Parteien behalten die Entscheidung über eine faire Regelung selbst in der Hand. Sie vermeiden damit die Unvorhersagbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung.

 

Als anwaltliche Mediatorin wache ich allerdings darüber, dass die Vereinbarung am Ende der Mediation rechtswirksam ist. Die Medianden haben damit etwas in der Hand, auf das sie sich verlassen können.